Riester Rente
  • Mit der Riester Rente jetzt an die Zukunft denken.
  • Staatliche Förderungen nutzen.
  • Und die Altersvorsorge ist gesichert!

Riester Rente: Auszahlung in allen Fällen

25. April 2012

Wer mit der Riester Rente vorgesorgt hat, der erhält mit Beginn der Auszahlung eine lebenslange Rente garantiert. Gezahlt wird die private Altersvorsorge frühestens ab dem 60. Lebensjahr, spätestens ab dem 67. Lebensjahr. Die Rentenleistungen unterliegen im Alter nun der vollen Besteuerung. Dem Rentner stehen nun zwei Möglichkeiten zur Auswahl.

Erste Möglichkeit:

  • Zu Beginn der Auszahlungsphase hat der Sparer die Möglichkeit bis zu 30 Prozent seiner Ersparnisse zu verwenden. Das Geld steht ihm somit zur freien Verfügung. Das Restkapital wird nun anteilig in monatlichen Raten gutgeschrieben.

Zweite Möglichkeit:

  • Bei Verzicht der Einmalzahlung am Ende der Vertragslaufzeit wird nun die vertraglich ausgewiesene Rente an den Altersrentner gezahlt.

Auszahlungsbeginn

Wer aus gesundheitlichen Gründen in Frührente gegangen sein sollte, der hat bereits vor dem 60. Lebensjahr Anspruch auf die Auszahlung. Ansonsten gilt für alle vor dem 01.01.2012 abgeschlossen Verträge eine Zahlung mit 60 Jahren. Für danach abgeschlossene Verträge ist der Erhalt erst ab dem 62. Lebensjahr möglich. Ursache hierfür ist eine parallele Anpassung im Zuge der gesetzlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters. Alle weiteren Informationen unter  www.riesterrente-heute.de/auszahlung.

Besteuerung im Alter

Mit Ende der vertraglichen Laufzeit wird eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung auf das angesparte Geld erhoben. Grundsätzlich ist der Steuersatz geringer als zu Zeiten der beruflichen Tätigkeit. Die Beiträge während der Ansparphase werden als unversteuertes Einkommen gewertet. Als Ausgleich werden mit Rentenbeginn Steuern fällig. Auch hier stehen dem Anleger wieder zwei Optionen zur Auswahl:

Einmaltilgung der Steuerlast:

  • Wer seine gesamte Steuerlast mit einem Schlag tilgt, der erhält einen Rabatt in Höhe von 30 Prozent auf die Gesamtsumme.

Ratenzahlung:

  • Die Ratenzahlung wird bis zum 85. Lebensjahr vereinbart. Der Nachteil hierbei ist, dass es keine Vergünstigungen geben wird.

Schädliche Verwendung

Sofern mehr als 30 Prozent des Guthabens entnommen werden sollen, so handelt es sich um eine schädliche Verwendung bei der Riester Rente. Dabei spielt es keine Rolle wann das Vertragsguthaben entnommen wurde. Die daraus resultierende Konsequenz ist, dass die staatlichen Zulagen sowie die Steuervorteile in vollem Umfang zurückgezahlt werden müssen. Ähnlich ist es auch bei einer Kündigung: Auch hier ist die bisher erhaltene Förderung zurückzuzahlen.

Auszahlung auch im Ausland

Aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) geht hervor, dass die Riester Rente nun auch im Ausland ausgezahlt werden kann. Bislang mussten Anleger in diesem Fall noch ihre Förderung sowie die steuerlichen Vorteile zurückzahlen. Diese Regelung beschränkt sich allerdings auf den EU-Raum. Außerhalb der EU gelten weiterhin die alten Bedingungen.

Banksparplan

Im Gegensatz zur klassischen Riester Rentenversicherung kann es bei den Fonds- und Bankpolicen ein Auszahlplan sein. Die Zahlungsphase beginnt mit Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung. Auch beim Banksparplan können bis zu 30% des Vertragsguthabens mit einem Schlag entnommen werden. Im Todesfall werden die Erben zum Erhalt des Restguthabens berechtigt.

Auszahlungsplan:

  1. Anbieter müssen auch hier lebenslange Rente garantieren
  2. Garantie über das 85. Lebensjahr hinaus
  3. Langlebigkeitsrisiko kann berücksichtigt werden
  4. Konstantes Restkapital sichert die Zukunft ab

Betriebliche Vorsorge

Bei den herkömmlichen Produkten werden lediglich während der Sparphase Sozialabgaben erhoben. Mit Auszahlungsbeginn werden diese Abgaben jedoch nicht mehr fällig sein. Anders sieht es bei der betrieblichen Altersvorsorge aus. Hier werden vor und nach Renteneintritt Sozialabgaben erhoben.

Im Todesfall

Sollte der Versicherungsnehmer noch während der Sparphase versterben, so kann der laufende Vertrag auf den Ehepartner übertragen werden. In diesem Fall kann die Förderung behalten werden. Sollten die Kinder den Vorsorgevertrag erben, so werden alle staatlichen Zuschüsse sowie Steuervorzüge zurückgezahlt werden müssen.

Garantie der Einlagen und Zuschüsse

Mit jedem zertifizierten Riester-Vertrag haben Kunden eine Garantie auf den Erhalt der Einlagen sowie der staatlichen Subvention. Es dürfen im Alter keine weiteren Kosten erhoben werden. Wichtig hierbei ist, dass sich diese Regelung auf alle Produkte erstreckt: Wohn Riester, Rentenversicherung, Bank- und Fondssparplan.

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