Riester Rente
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Erben der Riester Rente: was ist bei Erbschaft zu beachten

5. Mai 2012

05.05.2012
Die Verträge der Riester Rente laufen grundsätzlich auf denjenigen, der letztendlich auch den Vertrag abgeschlossen hat. Riesterprodukte sind aber bei einem vorzeitigen Todesfall vererbbar. Die Erben haben in diesem Fall in aller Regel die auf das Riester Rente Konto gut geschriebenen staatlichen Zulagen sowie die steuerlichen Vergünstigungen zurückzahlen. Die einzige Ausnahme bei der Erbschaft bildet indes der hinterbliebene Ehepartner. Kosten sind für die Angehörigen indes nicht zu erwarten, weshalb die Verwandten das Erbe nicht ausschlagen sollten.

Erbschaft an den Ehepartner

Der hinterbliebene Ehepartner hat in diesem Fall lediglich zwei Bedingungen zu erfüllen. Zum einen hat er mit dem verstorbenen Sparer bis zum Tod verheiratet zu sein und zum an deren kann das ersparte Vermögen aus der Altersvorsorge nur auf ein Riester Konto übertragen werden. Sollte der Ehepartner keine Riester Rente abgeschlossen haben, so hat er jederzeit die Möglichkeit im Nachhinein einen Vertrag abzuschließen. Dies ist ohne Kosten verbunden. Dabei hat er nicht einmal unmittelbar förderberechtigt zu sein. Die Erbschaft kann so mit einem neuen Vertrag einfach weiter laufen.

Erbschaft bei Bank-und Fondsparplan

Das bis zum vorzeitigen Ableben angesparte Vermögen aus dem Banksparplan wird an die berechtigten Erben ausgezahlt. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Anleger die Restverrentungsphase bereits erreicht haben sollte. Der Beginn dieser Restverrentungsphase beginnt bei Vollendung des 84. Lebensjahres. Eine Vererbung ist in diesem Fall und bei Erreichen des 85. Lebensjahres somit nicht mehr möglich. Bei der fondsgebundenen Riester Rente erhalten die Erben das entsprechende Guthaben des Vertrages. Auch hier erben die Hinterbliebenen nicht, wenn der Sparer bereits 85 Jahre alt gewesen sein sollte.

Erben der klassischen Rentenversicherung der Riester Rente

Die Kosten für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung werden verteilt auf die ersten fünf Jahre an die Versicherung abgezahlt. Sollte der Sparer bereits in dieser Zeit versterben, so werden die Erben kaum viel Geld zu erwarten haben. Ansonsten haben die Erben keine Kosten zu erwarten. Es werden allerdings die erhaltenen Zulagen sowie steuerlichen Vorteile bei der Erbschaft abgezogen. Außer natürlich für den Lebenspartner.

Die Erbschaftsteuer bei der Erbschaft

Für die nahe Verwandtschaft fällt in aller Regel keine Erbschaftsteuer an, da die Freibeträge relativ hoch sind. Anders sieht es für die entfernte Verwandtschaft aus. Für sie werden wesentlich geringere Freibeträge angerechnet, weshalb es in einigen Fällen zu einer Erbschaftsteuer führen kann. Wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt, hängt in diesem Fall also vom Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen ab. Ehepartner und Kinder haben auf Grund des nahen Verwandtschaftsgrades die höchsten Freibeträge und haben daher in der Regel keine Erbschaftsteuer zu befürchten. Nicht verheiratete Ehepartner haben im Falle einer Erbschaft hingegen die niedrigsten Freibeträge.

Ausschlagen der Erbschaft

Sollten die Angehörigen das sonstige Erbe ausschlagen, weil sie ansonsten die Schulden oder ein nicht abbezahltes Haus erben würden, so ist dies für die Riester Rente unerheblich. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die sonstige Erbschaft können die Erben ausschlagen und die Riester Rente behalten. In diesem Zusammenhang ist diese Altersvorsorge wie eine Lebensversicherung zu werten. Kosten haben die Verwandten bei einem Erbe nicht zu erwarten, weshalb ein Ausschlagen der Riester Rente nicht zu empfehlen ist. Weitere Infos zum Thema Riester Rente erhalten Sie unter http://www.riesterrente-heute.de/.

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