Erwerbsminderungsrente: psychische Erkrankung ist Hauptursache
16.07.2012 – Eine psychische Erkrankung ist mittlerweile die Hauptursache für das unfreiwillige Ausscheiden deutscher Arbeitnehmer aus dem Beruf geworden. Ein deutlicher Rückgang ist allerdings bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verbuchen. Immer mehr Bürger müssen nun auf Grund einer psychischen Erkrankung eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Deutlicher Anstieg bei Depression
Von 2006 bis 2012 berichtet die Deutsche Rentenversicherung einen erheblichen Anstieg für die Zahl der bewilligten Erwerbsminderungsrente. Im Jahr 2011 bewilligte die Deutsche Rentenversicherung 178.000 Erwerbsminderungsrenten. Knapp 75.000 Renten wurden auf Grund einer Depression oder einer sonstigen psychischen Erkrankung auf Zeit oder auf Dauer beantragt. In 2006 wurden im Vergleich zu 2011 lediglich 55.000 Renten bewilligt.
Rückgang bei Herz-Kreislauf-Erkrankung
Positives kann allerdings auch vermeldet werden. So ist die Zahl der Erwerbsminderungsrenten, die durch eine Herz-Kreislauf-Erkrankung verursacht werden, deutlich zurückgegangen. In 2011 haben nu 20.000 Bürger auf Grund dieser Erkrankung eine Rente beantragen müssen.
Begründung der Zunahme
Neben Stress am Arbeitsplatz verantworten häusliche Probleme die Zunahme der psychischen Leiden, so die Leiterin Marion Götz. Weiterhin sind die öffentliche Wahrnehmung und die zunehmende Anerkennung der Krankheit ein Grund für den Anstieg, so die Begründung weiter.
Beantragen der Erwerbsminderungsrente
Zuständiger Träger für das Beantragen ist die Deutsche Rentenversicherung. Um die Rente erhalten zu können, hat der Antragsteller zunächst einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dabei hat er ein ärztliches Attest einzureichen. Anschließend wird geprüft, ob eine teilweise oder volle Rente auf Grund der Erwerbsminderung gezahlt wird. Üblicherweise erhält der Antragsteller eine volle Rente, wenn er weniger als 3 Stunden am Tag leistungsfähig ist. Eine halbe Rente gibt es für eine Leistungsfähigkeit von 3-6 Stunden täglich. Darüber hinaus besteht kein Anspruch.
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Höhe berechnen
Nehmen wir als Beispiel eine Person mit einem Bruttoverdienst in Höhe von 2000 Euro und dem Geburtsjahr 1965. Beginn der Arbeit seit 1985. Die volle Rente auf Grund einer Erwerbsminderung würde ab 2012 etwa 800 Euro im Monat betragen. Bei einer Leistungsfähigkeit zwischen 3-6 Stunden täglich würde eine gesetzliche Rente in Höhe von 400 Euro im Monat gezahlt werden.
Hinzuverdienstgrenze 2012
Auch im Jahr 2012 beträgt die gesetzliche Hinzuverdienstgrenze 400 Euro im Monat. Bei Überschreitung dieser Hinzuverdienstgrenze kann es zu einer Rentenkürzung kommen. Allerdings darf diese Höchstgrenze bis zu zweimal im Jahr auch problemlos überschritten werden.
Auf Zeit und Verlängerung
Eine gesetzliche Rente auf Grund einer Erwerbsminderung wird stets auf Zeit gewährt bzw. bewilligt. In aller Regel beträgt der längste Bewilligungszeitraum 3 Jahre. Bei einer Verlängerung sollte der Antragsteller darauf achten, dass es bis zu 4 Monaten dauern kann bevor der Antrag bewilligt wird. Diese Zeit sollte in etwa eingeplant werden. Eine Bewilligung auf Dauer ist sehr selten. Die Voraussetzung ist, dass eine volle Leistungsfähigkeit nicht prognostiziert werden kann.
Erhöhung 2012
Parallel der gesetzlichen Erhöhung zum 1. Juli 2012 erhalten auch die Erwerbsminderungsrentner eine Erhöhung ihrer Rente. Dabei gibt es für die Erwerbsminderungsrentner in dem alten Bundesländern eine Erhöhung in Höhe von 2,16 Prozent und in den neuen Bundesländern eine Erhöhung in Höhe von 2,26 Prozent.
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