Alle Änderungen 2012 bei der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge im Überblick
24.07.2012 – Zum ersten Juli wurden die gesetzlichen Rentenwerte spürbar angehoben. So wurde der Rentenwert in Ost von 24,37 Euro auf 24,92 Euro und der Rentenwert in West von bisher 27,47 auf 28,07 Euro angehoben. Somit erhalten die Altersrentner in Deutschland eine Erhöhung ihrer Rente im Schnitt von 2,18 Prozent in West sowie 2,26 Prozent in Ost. Das betrifft auch die Rentenbezieher der Erwerbsminderungsrente.
Garantierter Zinssatz wurde gesenkt
Bei der privaten Altersvorsorge sowie bei der Lebensversicherung wurde der garantierte Mindestzins von bis 2012 2,25 Prozent auf derzeit 1,75 Prozent gesenkt. Dies entspricht einer Senkung von gesamt 0,5 Prozentpunkten. Somit sind alle Neuverträge (ab 2012 abgeschlossene Verträge) einer Lebensversicherung, einer Riester Rente sowie aller sonstigen privaten Vorsorgen von der Senkung betroffen.
Höchstgrenze bei der Betriebsrente angehoben
Im Gegenzug wurde im laufenden Jahr auch die Höchstgrenze der Betriebsrenten in Deutschland um 44 Euro im Vergleich zum Vorjahr angehoben. Bis zum Ende des vergangenen Jahres betrug diese Grenze noch 2640. Im aktuellen Geschäftjahr liegt sie bereits bei 2688 Euro. Diese Grenze kann somit im Rahmen der jährlichen Gehaltsumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei in eine sogenannte Direktversicherung entrichtet werden. Direktversicherungen werden üblicherweise vom Arbeitgeber angeboten.
Rentenbeiträge wurden gesenkt
Die Rentenbeiträge wurden in diesem Jahre bereits von 19,9 um 0,3 Prozentpunkte auf 19,6 Prozent gesenkt. Da die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland aktuell sehr positiv verläuft, ist eine weitere Senkung im politischen Diskurs. Allerdings lehnen etliche Politiker eine erneute Senkung eher ab. Es bleibt daher abzuwarten, wie spruchreif eine nächste Reduzierung sein wird.
Wann in Rente: Aktuell auf 67 angehoben
Jeder Jahrgang ab 1964 kann erst mit 67 Jahren in Rente gehen. Alle Jahrgänge vor 1964 haben je einen Monat vorher die Chance in ihre Rente zu gehen. So hat zum Beispiel der Jahrgang 1963 noch die Möglichkeit mit 66 Jahren und 11 Monaten von seinen Rentenbezügen zu profitieren. Noch mit 65 ist die gesetzliche und normale Rentenversicherung für den Jahrgang 1947 und darunter möglich. Auch hier sind die Pläne der Bundesregierung bekannt geworden: Aktuell wird ein Rentenbeginn erst mit 69 Jahren geplant.
Riester Rente
Auch die Riester Rentner bekommen die Änderungen zu spüren. War der Rentenbeginn noch im vergangenen Jahr 2011 mit 60 Jahren möglich, so erhalten die Anleger mit Beginn des Jahres 2012 erst mit 62 Jahren die Möglichkeit die Riester Rente ausgezahlt zu bekommen. Allerdings gilt diese Regelung nur für ab 2012 abgeschlossene Verträge. Für alle Riester Verträge, die noch bis einschließlich 2011 abgeschlossen wurden, ist der Rentenbeginn auch weiterhin mit 60 Jahren in der gesetzlichen Regelung vorgesehen.
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