Rentenbeitrag sinkt auf 18,9 Prozent
02.08.2012 – Viele Politiker waren dagegen: Aber in 2013 soll der Rentenbeitrag auf 18,9 Prozent sinken. Somit wird die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland für Millionen von Bundesbürgern günstiger als erwartet. Bereits zum Januar 2012 wurde der gesetzliche Rentenbeitrag von 19,9 auf 19,6 Prozent gesenkt.
Geringster Beitragssatz seit 1995
Laut Informationen des Handelsblattes werden die Rentenbeiträge wohl stärker sinken als viele Experten es vermutet haben. Der Beitragssatz würde somit das erste Mal seit dem Jahr 1995 unter der magischen Schwelle von 19 Prozent liegen. Die deutschen Arbeitnehmer und Arbeitgeber würden demnach etwa eine Milliarde weniger Beiträge für die Rentenversicherung einzahlen.
Rentenbeitrag 2013
Grund für die Senkung sind laut Informationen die stetig steigenden Einnahmen der Rentenversicherung. Im Juni 2012 hat die Deutsche Rentenversicherung 3,9 Prozent mehr Einnahmen eingenommen als im Vergleich zum Vorjahr. Somit stehen 14,9 Milliarden Euro auf der Habenseite des Bundes. Die erwarteten Rücklagen könnten bis 2013 die prognostizierten 28,8 Milliarden Euro weit übertreffen. Dies geht aus den aktuellen Schätzungen hervor.
Rücklagen übertreffen 1,5 Monatsausgaben
Die Grenze für eine Herabsetzung der Rentenbeiträge liegt bei 1,5 der monatlichen Ausgaben. Die ist im Gesetzes text verankert. Mit 28,8 Milliarden Euro würde sich das 1,7fache der monatlichen Aufwendungen ergeben. Etliche Politiker fordern seit längerem eine Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen. Der Deutsche Rentenversicherung Bund hatte auf Grund der fließenden Einnahmen bereits im Juni damit gerechnet, dass der Rentenbeitrag ab 2013 auf 19 Prozent fallen könnte.
Freiberufler
Da auch Freiberufler grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegen, können auch sie sich auf eine Senkung der Rentenbeiträge einstellen. Berechnen lässt sich der Beitrag für die gesetzliche Rentenversicherung jedoch sehr unterschiedlich. Es gilt der Regelbeitrag für Freiberufler. Vor allem für gering verdienende Freiberufler berechnen sich die Beiträge oftmals anders. Denn, wer sic die Beiträge nicht leisten kann, zahlt lediglich 50 Prozent in die Kassen. Daher lassen sich die Beiträge bei ihnen auch anders berechnen.
Selbstständig und die Versicherungspflicht ab 2013
Aktuell plant die Regierung aus für selbstständig Tätige eine Versicherungspflicht ab 2013 einzuführen. Es ist geplant, dass zudem ein jeder selbstständig tätiger Unternehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung sowie eine Basisversicherung für das Alter anschließt. Dabei sollen etwa 250 bis 300 Euro pro Monat eingezahlt werden. Somit könne mindestens die Grundsicherung erreicht werden. Daher werden auch selbstständig Tätige von der Senkung profitieren können. Die geplante Vorsorgepflicht wird voraussichtlich zum 01. Januar 2012 eingeführt.
Riester Rente gegen Altersarmut
Auch die Riester Rente soll stärker als bislang als private Altersvorsorge für Freiberufler und selbstständig Tätige greifen. Die Riester Rente soll als wesentlicher Bestandteil im Kampf gegen die Altersarmut abgeschlossen werden.
Ähnliche Artikel zum Nachlesen:
- Finanztransaktionssteuer: Nahezu keine Auswirkungen auf Privatanleger der Riester Rente
- Anrechnung der Kindererziehung von 9,5 Millionen Bürgern auf die Rente
- Zinsen zur Finanzierung bei Hauskauf unter 3 Prozent
- Rentenversicherungsbeitrag sinkt sehr wahrscheinlich ab 2013
- Riester Rente Langzeitstudie über 7 Prozent Rendite
- Armutsgefährdung in Deutschland bei 15,6 Prozent
- Die Riester Rente ist in 2012 auf Platz 3 der beliebtesten Versicherungen der Deutschen
- Riester-Rente auf Hartz IV ist nicht anrechenbar
- Interesse an Riester Rente sinkt nach einem Hoch
- Auswirkung der Finanzkrise auf die Gesetzliche und die Riester Rente

