So funktioniert die Günstigerprüfung der Riester-Rente durch das Finanzamt

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die Günstigerprüfung ermittelt das Finanzamt, ob für Sie die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug vorteilhafter sind.
  • Wieviel Sie am Ende ausgezahlt bekommen, hängt von Einkommen, Ehestand und eventuellen Kindern ab.
  • Die Prüfung erfolgt automatisch durch das Finanzamt – Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Die Günstigerprüfung fällt immer zu Ihrem Vorteil aus.

Das erwartet Sie hier

Wie die Günstigerprüfung der Riester-Rente funktioniert, welche Rolle der Sonderausgabenabzug spielt und wie Sie davon profitieren. Inklusive anschaulicher Rechenbeispiele.

Inhalt dieser Seite
  1. Günstigerprüfung: Erklärung
  2. Wie funktioniert die Günstigerprüfung?
  3. Rechenbeispiele
  4. Fazit

Was ist die Günstigerprüfung?

Prinzipiell lässt sich die Günstigerprüfung sehr einfach erklären: Sie entscheidet darüber, ob Ihre Riester-Rente über Zulagen oder über den Sonderausgabenabzug gefördert wird. Eines davon werden Sie zwangsläufig beanspruchen. Die Günstigerprüfung stellt sicher, dass Sie die Option nutzen, die für Sie die größtmögliche Rendite verspricht. Sie wird auf der Grundlage Ihrer Steuererklärung durch das Finanzamt durchgeführt.

Icon Hand mit Euromünze

Zulagen und Förderungen

(werden addiert)

  • die Grundzulage, wenn mindestens der Sockelbeitrag von aktuell 60 Euro oder 4% des renten­versicherungspflichtigen Einkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden
  • die Kinderzulage, mit der Sie 185 Euro für jedes bis 2007 geborene Kind und 300 Euro für jedes nach 2007 geborene Kind erhalten
  • der Berufseinsteigerbonus, der einmalig beim Abschluss des Riester-Vertrages gezahlt wird und sich aktuell auf 200 Euro bemisst

Sonderausgabenabzug

Dem gegenüber steht der Sonder­aus­gaben­abzug, der aktuell auf 2.100 Euro jährlich begrenzt ist. Das bedeutet, dass die Eigenleistungen des Riester-Sparers sowie alle Zulagen bis zu dieser Höhe vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können – die Steuerlast wird also effektiv gemindert.

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Warum gibt es den Sonderausgabenabzug?

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Der Sonderausgabenabzug soll einen Anreiz für die private Altersvorsorge schaffen. Er unterliegt stetigen Anpassungen um z.B. die Inflation auszugleichen und wird daher voraussichtlich weiter steigen.

Riester-Rente in der Steuererklärung

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Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Sonderausgabe. Sparer tragen sie in der Anlage AV (Altersvorsorge) ein. Eine detaillierte Anleitung, was Sie wo eintragen müssen und wie sich die Riester-Rente während der Ansparphase und schließlich während der Rentenphase auf Ihre Steuern auswirkt, finden Sie auf unserer Seite zu diesem Thema:

Riester-Rente in der Steuer

Zulagen beantragen!

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Bei der Berechnung durch das Finanzamt geht dieses automatisch davon aus, dass Sie alle Zulagen und Förderungen, die Ihnen zustehen, auch tatsächlich beantragen. Wenn Sie das versäumt haben, kalkuliert das Finanzamt also dennoch damit. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie sich beispielsweise über einen Dauerzulagenantrag absichern.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung?

Die Berechnung erfolgt automatisiert durch Ihr zuständiges Finanzamt. Bei der Erstattung über die Steuererklärung wird folgende Formel angewandt:

Steuerliche Vorteile durch Sonderausgabenabzug
Zulagenanspruch
= Auszahlungsbetrag

Die persönliche Einkommensteuer wird einmal mit und ohne den Sonderausgabenabzug ermittelt. Die Differenz, die dabei entsteht, ist dann die mögliche Entlastung. Liegt diese steuerliche Entlastung unter der Höhe der Zulagen, so werden die staatlichen Zuschüsse gewährt. Ist hingegen die Entlastung größer, erhalten Riester-Sparer zusätzlich zu den Zulagen auch die Erstattung der Steuerersparnis.


Diese Faktoren beeinflussen die Günstigerprüfung

Die exakte Berechnung ist demzufolge von Ihrer individuellen Steuererklärung und damit auch der Steuerbehandlung abhängig. Faktoren, die darauf einwirken, sind beispielsweise:

  • Ihr persönlicher Steuersatz, der sich unter anderem durch die Höhe des Einkommens ergibt
  • ob Sie für die Riester-Rente förderberechtigt sind
  • ob Sie verheiratet sind und falls ja, wie der Ehepartner besteuert wird
  • der Zulagenanspruch Ihres Ehepartners – ist er unmittelbar oder mittelbar begünstigt
  • die Höhe des zu zahlenden Beitrages

Experten-Tipp:

»Haben in einer Ehe beide Partner Anspruch auf die Riester-Rente, erfolgt die Günstigerprüfung jeweils unabhängig voneinander. Es können in diesem Fall also beide Ehepartner einen Steuervorteil erhalten.«

Icon Euro in Kreis mit Pfeilen

Riester-Rente wird nachträglich besteuert

Der Sonderausgabenabzug führt temporär – während der Einzahlungen – zu einer potentiellen Steuerersparnis. Das ändert aber nichts an dem Umstand, dass die Riester-Rente nachträglich, also später bei der Auszahlung, besteuert wird.

Rechenbeispiele

Beispiel 1: Riester-Sparer mit zwei Kindern

  • Beide Kinder wurden vor dem Jahr 2008 geboren, weshalb eine Förderung von 545 Euro bezogen wird (Grundzulage 175 Euro + 2x Kinderzulage 185 Euro).
  • Eingezahlt werden 895 Euro.
  • Der Sonder­aus­gaben­abzug schlägt mit 1.440 Euro zu Buche.
  • Ohne steuerliche Vorteile aus der Riester-Rente ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von 38.000 Euro.
  • Die Einkommenssteuer liegt demnach bei rund 8.192 Euro.
  • Nach Abzug der Sonderausgaben reduziert sich die Steuerlast auf rund 7.681 Euro – eine Differenz von 511 Euro.

Die Förderung ist demnach größer als die Steuerersparnis, weshalb die Günstigerprüfung zu Gunsten der Zulagen ausfällt. Der Riester-Sparer erhält in diesem Fall nur die Zulagen.


Beispiel 2: Single ohne Kinder

  • Bei einem Single ohne Nachwuchs entfallen natürlich die Kinderzulagen. Die Grund­zulage bleibt in Höhe von 175 Euro erhalten.
  • Werden die eben genannten Angaben zur Einkommensteuer bei­behalten, ist die Differenz von 511 Euro dann größer als die Zulagen und Förderungen in Höhe von 175 Euro.

Demnach würde die Günstigerprüfung in diesem Fall zu Gunsten der Steuer­er­sparnis ausfallen. Der Sparer erhält hier also zusätzlich zu seiner Zulage die Steuerersparnis.

Fazit

Die Günstigerprüfung in der Riester-Rente garantiert, dass immer die optimale steuerliche Veranlagung staatlicher Riester-Förderung erfolgt und niemand benachteiligt wird. Sie erfolgt durch das Finanzamt. Für Riester-Versicherte ist die Günstigerprüfung somit ein bequemer Selbstläufer. Sie können Ihren Taschenrechner also in der Schublade lassen und die Formeln und Beispiele in diesem Artikel als reine Information betrachten.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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