Riester-Rente im Todesfall

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich kann die Riester-Rente im Todesfall vererbt werden.
  • Es gibt jedoch Unterschiede, ob der Todesfall während der Anspar- oder der Rentenphase eintritt und wer als Erbe eingesetzt ist.
  • Ist im Riester-Vertrag kein Erbe benannt und gibt es keinen Ehepartner oder Kinder, geht das angesparte Kapital an den Staat über.

Das erwartet Sie hier

Was mit der Riester-Rente im Todesfall des Riester-Sparers passiert, was die Hinterbliebenen tun müssen und wie die Riester-Rente vererbt werden kann.

Inhalt dieser Seite
  1. Checkliste: Das ist im Todefall zu tun
  2. Wer erbt die Riester Rente?
  3. Fazit

Checkliste: Was ist im Todesfall zu tun?

  • Der Versicherer sollte so schnell wie möglich über den Todesfall informiert werden.
  • Bei der Gelegenheit sollten Sie auch gleich Ihr persönliches Anliegen vortragen und klären, wie die Vererbung nun in die Wege geleitet werden kann.
  • Grundsätzlich ist für das Erben der Riester-Rente der Zeitpunkt des Todes entscheidend: Ist der Riester-Sparer während der Ansparphase oder während der Auszahlungsphase verstorben?
  • Sind Sie ein Kind des Erblassers? Dann prüfen Sie, ob der Riester-Sparer eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbart hat.
  • Welche Art von Riester-Vertrag hat der verstorbene Riester-Sparer geführt?
  • Sind Sie Ehepartner des Erblassers? Prüfen Sie, ob es sich lohnt, eine eigene Riester-Rente abzuschließen, um das Riester-Ersparte inklusive Zulagen und Steuervorteilen übertragen zu lassen.
  • Möchten Sie das Erbe der Riester-Rente überhaupt annehmen oder eher ausschlagen?
Riester-Rente-Todesfall

Wer erbt die Riester-Rente im Todesfall?

Die Riester-Rente ist grundsätzlich vererbbar. Wie sich die Vererbung jedoch im Detail gestaltet, hängt jedoch von den oben genannten Faktoren ab. Zusätzlich ist wichtig

  • in welchem Alter der Vertragsinhaber gestorben ist
  • wie alt der Erbe ist

Überblick

Grob zusammengefasst sieht die Erbsituation wie folgt aus:

Tod während AnsparphaseTod während Rentenphase
Erbe = EhepartnerGeld kann einfach auf das Riester-Konto des Ehepartners transferiert werden (staatliche Zulagen dürfen behalten werden), Verkauf der Rente ist möglichWitwenrente bis Ende der Garantiezeit, bei Restkapitalabfindung Auszahlung, bis Restkapital aufgebraucht/der Erbe ebenfalls verstorben ist
Erbe =/= EhepartnerBei kindergeldberechtigtem Kind: Riester-Rente wird zu Waisenrente, ansonsten: Rückzahlung der staatlichen ZulagenAuszahlung bis Ende der Garantiezeit, die Rente ist normal zu versteuern

Allerdings gilt es, wie gesagt, diverse Faktoren zu beachten. Wie sich diese im Detail auswirken und was Riester-Sparer tun können, um eine gute Versorgung ihrer Angehörigen zu gewährleisten, lesen Sie am Besten auf unserer Seite zum Thema nach:

Riester-Rente für Erben

Was passiert ohne Hinterbliebenenschutz und Erbfolge?

Ist im Riester-Vertrag kein Erbe für die Rente benannt und gibt es weder Kinder noch Ehepartner, die als Erben infrage kommen, verfällt das Kapital und geht an an den Staat über.

Fazit

Stirbt ein Riester-Sparer unter 85, geht dessen Riester-Vermögen normalerweise auf seine Erben über. Allerdings beeinflussen zahlreiche Faktoren, wie dies im Detail aussieht, welche Steuern und Rückzahlungen fällig werden, und wie flexibel die Nachkommen um Umgang mit diesem Erbe sind. Es empfiehlt sich, sich schon zu Lebzeiten mit der Möglichkeit eines Todesfalls in der Anspar– oder Rentenphase der eigenen Riester-Rente auseinanderzusetzen. Wie die Versorgung der Nachkommen im Sterbefall gestaltet ist, kann daher ein gutes Entscheidungskriterium beim Vergleich mehrerer Riester-Produkte sein.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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