Stolperfallen der Riester-Rente: Darauf sollten Verbraucher achten

Das Wichtigste in Kürze

  • Setzen Sie sich bewusst mit den Nachteilen der Riester-Rente auseinander, um unnötige Fallstricke zu vermeiden.
  • Die größte Stolperfalle der Riester-Rente sind zu hohe Kosten für den Abschluss und die Verwaltung: Vergleichen Sie diese vorher unbedingt, um die Kostenfalle zu umgehen.
  • Wichtig: Prüfen Sie im Vorfeld die garantierte Auszahlung im Vertrag, um sich vor unnötigen Verlusten zu schützen.

Das erwartet Sie hier

Was die größten Stolperfallen in der Riester-Rente sind und wie Sie diese umgehen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Größte Stolperfalle: Kosten
  2. Beitragsanpassungen nach Einkommen
  3. Geringverdiener und Grundsicherung
  4. Riester Rendite vergleichen
  5. Größter Kritikpunkt: Geringe Rendite
  6. Alternative Altersvorsorge

Riester-Rente: Auf diese Kosten müssen Sie achten

Besonders am Anfang der Sparzeit einer Riester-Rente ergeben sich oft hohe Kosten für die Versicherten. Denn die Abschlusskosten eines Riester-Vertrags sind teilweise enorm und abhängig davon, welcher Riester-Anbieter gewählt wird. Dazu kommen in der Regel noch Vertriebs- und Verwaltungskosten.

Viele Anbieter geben den Sparenden nur sehr unklare Angaben darüber, welche Höhe die Abschlusskosten betragen. Der Interessent sollte deshalb darauf bestehen, dass die Kosten vom Anbieter genau aufgeschlüsselt werden. Denn nur so kann der Riester-Sparer die unterschiedlichen Angebote der Anbieter vergleichen und sich für das beste entscheiden.

Abschlussgebühren – Welche Kosten fallen an?

Bei dem Abschluss eines Riester-Vertrages sollten Versicherte bedenken, dass nicht unerhebliche Abschluss- und Verwaltungskosten auf Sie zukommen können. Wie teuer eine Riester-Rente tatsächlich ist, hängt davon ab, für welches Produkt man sich letztlich entscheidet. Die Abschlusskosten können sich daher teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Die vollständigen Kosten eines Riester-Vertrages setzen sich zusammen aus:

  • Kosten für Vertrieb und Provision
  • Gebühren für Verwaltung
  • Eventuell anfallende Wechselkosten

Wie werden die Kosten für den Abschluss verteilt?

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Als Maßgabe gilt, dass der Sparer in den ersten Jahren nach dem Vertragsabschluss fast ausschließlich die Kosten für die Vertragsvermittlung zahlt. Deshalb fließen in den ersten Jahren nur überschaubare Beiträge in die eigentlichen Versicherungsschutz und in den Aufbau der Altersvorsorge ein. Deutlich wird dies, wenn man einen Blick auf den Rückkaufswert einer Versicherung wirft. Dieser ist zu Beginn der Laufzeit noch sehr überschaubar und enttäuscht manche Versicherte. Der Grund: Zuerst werden die Abschlusskosten von den Beiträgen gezahlt. Dieses Verfahren wird Zillmerung genannt und ist in der Versicherungsbranche teilweise heftig umstritten.

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Verwaltungsgebühren und monatliche Kosten

Während der Vertragslaufzeit macht der Versicherer Verwaltungskosten geltend. Diese werden über die gesamte Laufzeit fällig. Die einzelnen Gesellschaften unterscheiden sich in Hinblick auf die Höhe dieser Kosten ganz erheblich. Sie beeinflussen die Rendite einer Versicherung unmittelbar. Wenn sich im Versicherungsvergleich zeigt, dass die Verzinsung der eingezahlten Beiträge letztlich sehr mager ausfällt, dann ist das unmittelbar auf die hohen Kosten des Versicherers zurückzuführen. Deshalb sollte den Kosten für die Verwaltung im Tarifvergleich ein sehr aufmerksamer Blick gelten.

Typische Kostenquoten von Riester-Versicherern

  • Kosten für Vertrieb und Provision: in der Regel max. 2,5 Prozent der von dem Sparer eingezahlten Sparbeiträge (dies ist durch das Lebens­versicherungsreformgesetz gedeckelt)
  • Wechselkosten: je nach Anbieter zwischen 50 und 150 Euro
  • Kosten für die Fonds­verwaltung: meist zwischen 0,5 und 2 Prozent der Beiträge
  • Verwaltungskosten: zwischen 4 und 10 Prozent der Beiträge

Monatliche Kosten der Riester-Rente

Bereits ab 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro jährlich haben Anleger die Möglichkeit, die volle Höhe der Zulagen zu bekommen. Sollte zum Beispiel ein nicht direkt zulagenberechtigter Ehepartner einen direkt zulagenberechtigten Partner (Riester-Rente mittelbar begünstigt) haben, der im Besitz einer Riester-Rente ist, so ergibt sich ein abgeleiteter Förderanspruch. Dann ist lediglich ein Beitrag in Höhe von 5 Euro pro Monat zu entrichten, um die Zulagen erhalten zu können. Mehr zur Höhe der Beiträge anhand von Rechenbeispielen erfahren Sie auf unserer Hauptseite zum Thema:

Riester-Rente: Kosten und Beiträge

Beiträge müssen an Einkommen angepasst werden

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Wer einen Riester-Vertrag bespart, sollte darauf achten, dass die in den Riester-Vertrag eingezahlten Beiträge auch hoch genug sind. Wenn die Beiträge zu niedrig sind, werden die Zulagen anteilig verringert. Mindestens vier Prozent des Bruttojahreseinkommens müssen in die Riester-Vorsorge investiert werden. Wer kein Einkommen hat, muss mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.


Richtig sparen – Zulagenverluste vermeiden

Wer keinen Mindestbeitrag von 4 Prozent des renten­versicherungspflichtigen Bruttoeinkommens bzw. mindestens 60 Euro pro Jahr in den Riester-Vertrag einzahlt, hat keinen Anspruch auf die volle staatliche Zulage. Wer weniger einzahlt, hat nur einen Anspruch auf einen Teil der Zulagen. Wer zudem sein Erspartes vor dem Ende der Laufzeit aus dem Vertrag entnimmt, der muss alle erhaltenen Zulagen wieder zurückzahlen. Dasselbe gilt für Riester-Sparer, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern. Auch sie müssen die erhaltenen Zulagen unter Umständen wieder zurückerstatten.

Experten-Tipp: Kündigung vermeiden

„Wer seine Riester-Rente nicht mehr weiterführen möchte oder kann, hat die Möglichkeit, seinen Vertrag zu kündigen. Den Riester-Vertrag zu kündigen, bringt jedoch in der Regel nur Nachteile mit sich. Denn eine Kündigung des Vertrags gilt als „schädliche Verwendung“ und wird dementsprechend „bestraft“. Der Sparer muss in diesem Zuge alle Zulagen und Steuervergünstigungen, die er im Laufe der Ansparphase erhalten hat, wieder zurückzahlen.“

Foto von Patrick Knittel
Berater

Stolperfalle Grundsicherung gilt nicht mehr

Lange Zeit galt die Riester-Rente für Menschen mit Anspruch auf Grundsicherung als ungeeignet. Grund dafür war die Anrechnung des Ersparten auf die Grundsicherung, da es sich dabei um eine steuerfinanzierte Sozialleistung handelt. Wer beispielsweise eine Riester-Rente von 200 Euro monatlich angespart hatte, der bekam dementsprechend weniger Grundsicherung ausgezahlt.

Diese Regelung wurde 2018 mit Inkrafttreten des Betriebsrenten­stärkungsgesetz gekippt. Fortan gilt ein Freibetrag von bis zu rund 200 Euro, damit auch Menschen, die aktuell auf eine Grundsicherung angewiesen sind für das Alter vorsorgen können.

Die Rendite – Von vielen Faktoren abhängig

Unter der Rendite einer Geldanlage versteht man die erwirtschaftete Verzinsung. Hier lauert eine mögliche Stolperfalle: Viele Versicherungen garantieren eine Auszahlung, die gerade die insgesamt getätigten Einzahlungen abdeckt. Der Versicherte erhält dann lediglich so viel ausgezahlt, wie er über die Jahre hinweg eingezahlt hat! In einem solchen Fall kann der Anleger einen Kaufkraftverlust erleiden. Inflationsbedingt ist der Wert der eingezahlten Beiträge zum Zeitpunkt der Auszahlung geringer als zum Zeitpunkt der Einzahlung. Vor dem Vertragsabschluss ist also unbedingt darauf zu achten, welche garantierte Auszahlung die Gesellschaft am Ende zusagt. Die besten Anbieter laut Stiftung Warentest finden Sie auf unserer Seite Riester-Rente-Test.

Zillmerung frisst Rendite auf

Bei vielen klassischen Riester-Renten­versicherungen werden die Gebühren für Abschluss und Verwaltung in den ersten fünf Jahren bezahlt. Dieses Verfahren wird Zillmerung genannt – nach August Zillmer, einem Versicherungsmathematiker, der dieses Verfahren 1863 vorstellte. Das Problem dabei: Aufgrund von Zins und Zinseszins sind gerade die ersten Jahre einer Geldanlage entscheidend. Kommt – wie bei gezillmerten Verträgen – zu wenig Geld in den Sparanteil, entstehen Nachteile, die nie wieder ausgeglichen werden können.

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Produktabhängig: Die Anlagestrategie

Nicht weniger relevant ist die Anlagestrategie des Versicherers. Ist der Aktienanteil hoch, steigt die Rendite. Wählt der Versicherer überwiegend festverzinsliche Wertpapiere, ist die Verzinsung entsprechend niedrig. Vor dem Vertragsabschluss zeigt ein Blick auf die Anlagestrategie, wie es um die Rendite bestellt ist.

Riester-Rente in der Kritik: Geringe Rendite als Nachteil

Im unabhängigen Test zur Riester-Rente stand die Riester-Rente durch ihre geringe Rendite immer wieder in der Kritik:

  • Zwar bietet das Produkt eine garantierte Auszahlung, doch diese besteht in der Regel nur aus den angesparten Beiträgen und der Summe der Zulagen.
  • Dazu gewährt der Versicherer eine Gewinn- und Überschussbeteiligung.
  • Doch von dieser Gewinn- und Überschussbeteiligung sind letztlich die Kosten abzuziehen.
  • Im Ergebnis ergibt sich dadurch eine überschaubare Rendite, die das Riestern für Kritiker zu einem wenig attraktiven Versicherungsprodukt für den späteren Vermögensaufbau macht.

Allerdings kontern Anbieter der Riester-Rente diese Negativargumente damit, dass auch bei kapitalgedeckten Vorsorgeformen Kosten anfallen würden. Im Gegensatz zu diesen Angeboten biete die Riester-Rente jedoch staatliche Zulagen, wodurch die Rendite letztendlich oft höher ausfalle, als der Ertrag bei anderen privaten Vorsorge-Verträgen. Vor allem Fondssparpläne erweisen sich häufig als renditestarke Variante der Riester-Rente.

Weitere Alternativen: Fondsgebundene Riester-Renten und Co.

Die klassische Riester-Rente wurde in der Vergangenheit um zusätzliche Varianten erweitert. So bieten unter anderem fondsgebundene Produkte sowie Fondssparpläne und Banksparpläne, Alternativen zur klassischen Riester-Rente. Da die Kosten der Riester-Rente vergleichsweise hoch liegen können, empfiehlt sich vor dem Vertragsschluss eine Überprüfung, welche Variante am Ende die niedrigsten Kosten und die höchste Rendite birgt. So können ein Banksparplan oder Fondssparplan mit geringeren Gebühren verbunden sein, als die klassische Rente.

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Katharina Burnus
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