Riester Rente
  • Mit der Riester Rente jetzt an die Zukunft denken.
  • Staatliche Förderungen nutzen.
  • Und die Altersvorsorge ist gesichert!

Riester Rente im Ausland

Wer in der Vergangenheit ins Ausland auswandern wollte, der hatte noch die Zulagen der Riester Rente zurückzuzahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah gegen diese Regelung jedoch als einen klaren Verstoß gegen bestehendes EU-Recht. So geht es aus dem Urteil des EuGH hervor. Prinzipiell gilt nun: Auswandern ins Ausland und woanders leben ist möglich, arbeiten nicht. Wenn man die Vorteile der Riester Rente nutzen möchte.

Riester Rente im Ausland – In EU lebende

Den Altersruhesitz ins Ausland zu verlagern ist der Traum vieler Rentner, den sie sich unbedingt noch erfüllen möchten. Hinsichtlich der gesetzlichen Rente ist das auch überhaupt gar kein Problem, schon gar nicht, wenn man den Wohnort ins EU-Ausland verlagert. Anders sah es bisher mit der Riester-Rente aus. Bis zum Jahr 2007 riskierten Rentner mit einem Wohnsitz im Ausland, dass der Zulagenanspruch der Riester-Rente verloren ging. Dies hat sich geändert.

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Im Ausland arbeiten und in Deutschland leben

Wer im Ausland arbeiten möchte, der hat keine Möglichkeit auf die staatlich geförderte Zusatzvorsorge. Prinzipiell müssen die Versicherungsnehmer ihre Einkünfte in Deutschland erzielen, um die Zulagen erhalten zu können. Somit ist lediglich der umgekehrte Fall möglich: In Deutschland arbeiten und rentenversicherungspflichtig sein und im Ausland leben.

Endlich abgesegnet: Die Riester Rente im Ausland

Bis 2007 ging der Anpruch auf Zulagen verloren, wenn Rentner den Wohnsitz ins Ausland verlagerten und in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt steuerpflichtig war. Dies führte für Grenzgänger, Entsendungen und Auswanderer zu Problemen, weil sowohl die Zulagen als auch der Steuervorteil zurückgezahlt werden mussten. Damit entwickelte sich die Riester Rente im Ausland zu einer wenig lukrativen Form der Altersvorsorge. Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist diese Problematik überholt.

Urteil (EuGH) Europäische Gerichtshof zur Auszahlung

Wer in der Vergangenheit auswandern wollte, der musste sein Zulagen noch an den Staat zurückzahlen. Mit Urteil des EuGH (Europäische Gerichtshof) wurde die Regelung rund um die Auszahlung allerdings für unwirksam erklärt. Demnach gibt es auch in einem ausländischen Wohnort die komplette Auszahlung der Förderung. Der EuGH gab mit dem Urteil bekannt, dass gegen geltendes EU-Recht verstoßen worden ist. An eine Bedingung ist die Auszahlung allerdings noch immer geknüpft: Der Wohnort darf sich einzig und allein in der EU befinden!

Seit 2007:

Im Jahr 2007 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rentner, die in Deutschland nicht voll steuerpflichtig sind, ihre Zulagen und den Steuervorteil nicht zurückzahlen müssen. Damit musste der deutsche Gesetzgeber die Riester-Vorgaben an bestehendes EU-Recht anpassen. Somit ist ein Altersruhesitz auf Mallorca oder den Kanaren problemlos möglich, ohne den Riester-Vorteil zu verlieren. Mit der Riester Rente im Ausland wird das Produkt für alle interessant, die im Alter auswandern möchten.

Seit 2009: Riester auch für die Immobilie

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht noch weiter. Im Jahr 2009 entschied die EU-Kommission, dass eine selbstgenutzte Immobilie im EU-Ausland mit dem Riester-Modell bezahlt werden darf, ohne dass die Zulagen und der Steuervorteil verloren gehen. Damit ermöglicht die Riester Rente im Ausland nun auch den Erwerb von selbstgenutztem Eigentum, ohne dass die vollständige staatliche Förderung verloren geht.

Seit 01.01.2012: Riester Rente ist deutlich einfacher

Auch was die Bestimmungen und Regelungen der Riester Rente für das Ausland angeht, wurde der Riester Rente deutlich an Komplexität genommen. Das macht sie viel einfacher durchschau- und planbar. Besonders was die Nutzung der Rente im Zusammenhang mit einem Leben im Ausland angeht, bringt das natürlich einige Vorteile mit sich. Unsere Experten beraten Sie gern zu allen Einzelheiten. Fordern Sie einen kostenlosen Vergleich an. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

  • Gut zu wissen

Die neue Rechtsprechung macht Riester für alle interessant, die den Altersruhesitz zumindest teilweise ins Ausland verlagern möchten, da auch sie nun einen Anspruch auf die Riester Rente im Ausland haben. Planen Sie in der Zukunft einen entsprechenden Umzug ins Ausland, sprechen Sie jetzt unsere Experten an, um Ihre möglichen Zulagen und Ihre steuerliche Förderung zu berechnen. Unsere erfahrenen Fachleute zeigen Ihnen gerne, wie sich Riester auch für Sie lohnt!