Riester Rente
  • Mit der Riester Rente jetzt an die Zukunft denken.
  • Staatliche Förderungen nutzen.
  • Und die Altersvorsorge ist gesichert!

Riester Rente Förderung

Wer eine zertifizierten Riester Rente abgeschlossen hat, der darf die jährliche Förderung in Anspruch nehmen. Um die maximale Höhe erhalten zu können, haben Sparer lediglich vier Prozent des Vorjahreseinkommens als Beitrag zu entrichten. Mindestens sollten im Jahr jedoch 60 Euro gezahlt werden.

Übersicht der Riester Rente Förderung

  1. Jährliche Grundzulage: 154 Euro
  2. Kinderzulage: Je nach Geburtsjahr des Kindes: entweder 185 Euro oder 300 Euro pro Kind und pro Jahr (siehe auch Riester Rente Kinderzulage)
  3. Garantierte Mindestrendite: 1,75 Prozent
  4. Berufseinsteiger-Bonus: Einmalig 200 Euro im ersten Sparjahr
  5. Steuererstattungen

Gilt für Alle: Die Steuerersparnis

Die Steuerersparnis kommt für alle Versicherten zur Anwendung, unabhängig von der Höhe des Eigenbeitrags. Das bedeutet, dass auch Versicherte, die nur den Sockelbeitrag einzahlen, eine Steuerersparnis geltend machen können. Gerade Geringverdiener oder die Empfänger von Hartz IV-Leistungen profitieren somit von der Riester Förderung mit ihren zwei Komponenten. Damit ist Riester besonders für diese Gruppe eine empfehlenswerte und bezahlbare Form der Altersvorsorge.

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Bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend machen

Die Förderung setzt sich wie folgt zusammen:

  1. Dem sogenannten Sonderausgabenabzug bzw. dem Steuervorteil gemäß §10a EStG
  2. Der Höhe der staatlichen Zulagen der privaten Altersvorsorge

Die Bedeutung der Steuerersparnis ergibt sich vor allem bei geringem Förderungsanspruch und bei hohem Verdienst des Versicherten. Bei der Einkommenssteuererklärung können Vorsorgende bis zu 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.

Berufseinsteigerbonus

Seit 2008 haben junge Sparer die Möglichkeit den sogenannten Berufseinsteiger-Bonus in Anspruch zu nehmen. Im ersten Vertragsjahr erhalten alle Versicherungsnehmer, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, einmalig 200 Euro zusätzlich zu den sonstigen Altersvorsorgezulagen automatisch  hinzu. Der Begriff  ”Berufseinsteiger” ist ein wenig irreführend, da alle jungen Menschen diesen Zuschuss erhalten können.

Voraussetzungen:

  1. Der Vorsorgende muss direkt zulagenberechtigt sein und
  2. Er hat laut § 84 EStG nach dem 31.12.1982 geboren zu sein

Beispielrechnung

Um den Bonus einzulösen, müssen Anleger den geforderten Mindesteigenbetrag zahlen. Bei einem jährlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 10.000 Euro hat der Sparer mit einer Prämie von 400 Euro abzüglich der Grundzulage (154 Euro) Anspruch auf Erhalt der Sonderzulage.

  • Monatlicher Beitrag: 20,50 Euro
  • Grundzulage plus Bonus vom Staat: 354 Euro

Kein gesonderter Antrag notwendig

Im Zuge des herkömmlichen Zulagenantrags erfolgt auch die Beantragung rückwirkend. Er wird im Folgejahr auf das Vorsorgekonto verbucht. Speziell im ersten Sparjahr sollte der erforderliche Beitrag entrichtet werden, um die volle Höhe der Förderung auszulösen. Ansonsten mindert sich der einmalige Zuschuss entsprechend der geminderten Beitragszahlungen.

Dauerzulagenantrag für Riester Förderung

Mit Hilfe von einem sogenannten Dauerzulagenantrag hat der Sparer einmalig einen Antrag auszufüllen und anschließend beim Anbieter einzureichen. Somit entfällt das jährliche Beantragen der Riesterförderung. Dies spart sehr viel Zeit und vor allem viel Geld. Die Bilanz verdeutlicht, dass viele Sparer die Zulagen nicht beantragen und dadurch Fördergelder in Millionenhöhe verschenken. Bei einem Dauerzulagenantrag wird lediglich ein Kreuzchen gesetzt und die Zulagen werden fortan automatisch beantragt.

Unbedingt prüfen

Wichtig bei dieser Methode ist es, dass überprüft wird, ob die Beantragung auch tatsächlich funktioniert hat. Gestellt werden sollte der Antrag vorzugsweise mit Beginn der Vertragslaufzeit. Dem Kunden wird jedoch auch nach Vertragsbeginn eine Frist von zwei Jahren eingeräumt. Sollten diese zwei Jahre verstrichen sein, verfällt der Anspruch auf Erhalt der Zuschüsse.

Wichtig: 

  1. Antrag frühzeitig stellen
  2. Bei Änderung der finanziellen Situation sollte Beitrag überprüft werden
  3. Sollten Kinder hinzukommen, so sollte auch hier der Anbieter informiert werden

Mindestbeitrag für die volle Riester Rente Förderung

Der Mindestbeitrag orientiert sich am rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen aus dem Vorjahr. Wer diesen geforderten Mindestbeitrag bei der Riester Rente entrichtet, erhält die Altersvorsorgezulagen in voller Höhe.

Beispielrechnung Sparer mit zwei Kindern: 

Der Riester Sparer weist ein jährliches Einkommen von 20.000 Euro Euro auf. Um die Regelung zu verdeutlichen ist eines der Kinder vor dem 01.01.2008 (Erik) geboren und das andere Kind nach dem 31.12.2007 (Maria). 

  • Der Anlagebetrag des Anlegers beträgt 800 Euro (Maximalförderung)
  • Die Grundzulage beträgt 154 Euro
  • Kinderzulage für Maria: 185 Euro
  • Kinderzulage für Erik: 300 Euro

Um den Eigenanteil zu ermitteln werden alle staatlichen Zulagen vom Anlagebetrag abgezogen! 

Anlagebetrag (800 Euro) abzüglich der Altersvorsorgezulagen (639 Euro)
=161 Euro

Um die Maximalförderung zu erreichen, hat der Versicherte selbst nur 161 Euro als Beitrag zu zahlen. Das entspricht einer Förderquote von 79,88%. 

Förderquote

Desto höher diese Quote tatsächlich ausfällt, umso besser. Sie ergibt sich aus dem jeweiligen Anlagebetrag, der durch die Subventionen vom Staat prozentual ausgeglichen wird.

Grundzulage

Auch die Grundzulage wurde seit 2008 auf  154 Euro angehoben. Sollten die Mindesteinzahlungen unter dem erforderlichen Minimum liegen, so wird der Betrag anteilg gemindert.

Sockelbetrag

Seit 2012 gilt es bei der Riester Rente den sogenannten Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro Euro zu entrichten. Bei sehr geringem Einkommen könnte sich ein Minus bei der Eigenleistung ergeben. Um diesem Umstand vorzubeugen wurde die gesetzliche Regelung angepasst.

Seit 2012 haben ihn alle zahlen

Bei der Riester Rente wird zwischen sogenannter mittelbarer (indirekter) und unmittelbarer (direkter) Begünstigung unterschieden. Diese Möglichkeit räumt auch dem Ehepartner ein private Vorsorge zu betreiben. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • der direkt begünstigte Anleger hat dabei selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen zu haben und
  • der andere Partner darf nicht selbst förderberechtigt sein
  • der erforderliche Mindestanteil liegt bei 60 Euro im Jahr

Nicht mit Zulagen verwechseln

Die Riester Förderung darf nicht mit den Riester-Zulagen verwechselt werden, denn tatsächlich wird eine Riester-Rente nicht nur durch die gewährten Zulagen interessant, sondern auch durch die Steuererstattung. Doch viele Versicherte nehmen die volle Förderung gar nicht erst in Anspruch und verzichten damit auf die Leistung vom Staat, die ihnen eigentlich zusteht!