Riester-Rente wechseln

Das Wichtigste in Kürze

  • Versicherte können zwischen allen Riester-Anbietern frei wählen und mit ihrer Riester-Rente wechseln.
  • Bei einem Wechsel entstehen möglicherweise Kosten für die Kapitalübertragung.
  • Bei einem Wechsel der Riester-Rente bleiben Ihnen alle bereits eingegangenen staatlichen Zulagen erhalten.

Das erwartet Sie hier

Welche Gründe es für einen Wechsel der Riester-Rente gibt, wie Sie bei einem Wechsel vorgehen müssen und welche Kosten auf Sie zukommen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Gründe für einen Wechsel
  2. Schritt für Schritt Anleitung
  3. Kosten

Gründe für einen Wechsel der Riester-Rente

In den meisten Fällen wollen Riester-Sparer ihren bestehenden Riester-Vertrag aus einem der beiden folgenden Gründe wechseln:

Kosten

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Das sind zuerst die Kosten der Riester-Rente, die der jeweilige Versicherer erhebt. Sie beeinflussen maßgeblich die zu erwartende Rendite und sollten daher selbstverständlich so niedrig wie möglich ausfallen. Während die Abschlussgebühren auf die ersten fünf Jahre verteilt werden, machen bei langfristig laufenden Riester-Verträgen vor allem die kontinuierlich erhobenen Verwaltungskosten einen Unterschied aus. Da die Riester-Rente nicht selten über Jahrzehnte bespart wird, können selbst geringfügige Kosten zu einer erheblichen Ersparnis führen. Das trifft besonders dann zu, wenn der Versicherer sie prozentual erhebt.

Riester-Modell

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Der zweite Grund bezieht sich auf das gewählte Riester-Modell. Sie haben die Wahl zwischen:

Wenn Sie Ihre Meinung geändert haben und nun auf andere Weise riestern möchten, müssen Sie demnach einen neuen Vertrag mit dem jeweils anderen Modell abschließen. In der jüngeren Vergangenheit konnten vor allem die Modelle Wohn-Riester sowie der Riester-Fondssparplan mit den besten Renditen überzeugen. Das klassische Riester-Modell steht hingegen wegen der geringen Rendite und den oftmals hohen Kosten in der Kritik. Aufgrund des Niedrigzinsumfelds werden Riester-Banksparpläne mit garantierter Verzinsung nur noch sehr selten angeboten und sind dann oftmals ebenfalls nicht länger konkurrenzfähig.

Icon Hand mit Euromünze

Zulagen gehen nicht verloren

Wenn Sie die Riester-Rente wechseln, bleiben Ihnen alle staatlichen Zulagen erhalten. Das heißt, es erfolgt keine Rückforderung der Riester-Zulagen. Ihr angespartes Guthaben wird in voller Höhe auf den neuen Anbieter übertragen und Sie riestern dort wie gewohnt weiter.

Schritt für Schritt: Vorgehen beim Wechsel der Riester-Rente

Vergleichen

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Es ist unbedingt ratsam, vor Abschluss eines neuen Vertrages, Anbieter der Riester-Rente miteinander zu vergleichen. Versicherer genießen hinsichtlich ihrer Kosten einen relativ großen Spielraum. Damit Sie nicht mitunter wenige Jahre später erneut den Vertrag wechseln, lohnt sich die investierte Zeit in einen Vergleich umso mehr. Nutzen Sie für Ihren Vergleich gern den Online-Rechner auf dieser Seite. Möchten Sie erst einmal einen Überblick über aktuelle Testsieger erhalten, dann schauen Sie auf unserer separaten Seite vorbei::

Alle Testsieger der Riester-Rente

Neuen Vertrag abschließen

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Als erstes müssen Sie einen neuen Vertrag bei dem von Ihnen gewünschten Anbieter der Riester-Rente abschließen und dabei angeben, dass Sie einen Wechsel vollziehen wollen. Dem neuen Anbieter steht es jedoch frei, ihren Wunsch nach einem Wechsel abzulehnen. Dies kann unter anderem aus folgenden Gründen passieren:

  • Sie haben vor, unmittelbar nach dem Wechsel Guthaben zu entnehmen, um eine Immobilie zu finanzieren
  • Sie haben sich scheiden lassen und es gab einen Versorgungsausgleich
  • Das zu übertragende Kapital übersteigt einen bestimmten Betrag
  • Sie erreichen mit dem neuen Riester-Vertrag bis zu Ihrem Renteneintritt nicht die angegebene Mindestvertragslaufzeit

Wechsel vornehmen lassen

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Hat der neue Anbieter Sie als Wechsler akzeptiert, teilen Sie diesem alle wichtigen Informationen zu Ihrer bestehenden Riester-Rente mit – beispielsweise den Namen Ihres alten Anbieters und Ihre Vertragsnummer. In der Regel kümmert sich ab dann Ihr neuer Anbieter darum, Ihr Guthaben zu übertragen und den alten Vertrag aufzulösen. Auch informieren die beiden Riester-Anbieter die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), damit die Zulagen entsprechend mit der neuen Riester-Rente verrechnet werden.

Es kann jedoch vorkommen, dass Sie den Vertrag bei Ihrem alten Anbieter selbst kündigen müssen. Dann sollten Sie schriftlich eine Kündigung an den alten Anbieter Ihrer Riester-Rente richten. Achten Sie dabei auf die entsprechende Kündigungsfrist. Bei den meisten Anbietern der Riester-Rente beträgt diese drei Monate. Außerdem sollten Sie in Ihrer Kündigung auf jeden Fall darauf hinweisen, dass die bisher eingelagerte Summe nicht an Sie ausgezahlt, sondern das Ersparte prämienunschädlich auf einen neuen Vertrag übertragen wird. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie Ihre Riester-Rente kündigen:

Alles zur Kündigung der Riester-Rente (inkl. Muster-Vorlage)

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Welche Kosten treten bei einem Wechsel der Riester-Rente auf?

Icon Vertrag mit Unterschrift

Die Höhe der Kosten bei einem Wechsel sind vertraglich geregelt. In den meisten Fällen verlangt Ihr alter Anbieter der Riester-Rente eine Wechselgebühr zwischen 50 und 150 Euro. Diese wird von einigen Anbietern unter bestimmten Umständen bei Abschluss eines neuen Riester-Vertrags übernommen. Auf jeden Fall werden für den neuen Riester-Vertrag jedoch noch einmal Verwaltungs- und Abschlusskosten fällig.

Alternativen zum Wechsel der Riester-Rente

Unter Umständen ergibt es Sinn, den Riester-Vertrag nicht zu wechseln, sondern stattdessen die Riester-Rente beitragsfrei zu stellen. Solch eine Stilllegung kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt erwirkt werden und führt dazu, dass Sie keine aktiven Einlagen mehr in den Riester-Vertrag tätigen. Das bisher eingezahlte Geld nutzt der Versicherer aber weiterhin, um damit zu wirtschaften und eine Rendite zu erzielen. Gleichermaßen aber führt eine Stilllegung dazu, dass Sie keine weiteren Förderungen, Zulagen oder Steuervorteile erhalten. Die laufenden Kosten des Riester-Vertrages bleiben bei einer Stilllegung erhalten.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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